Neben meiner Tätigkeit als Strafverteidiger liegt ein weiterer Schwerpunkt meines beruflichen Wirkens im Bereich des Betreuungsrechts. Dort berate und verteidige ich bundesweit Berufsbetreuer/Berufsbetreuerinnen in Fragen des Betreuungsrechts, insbesondere in Fragen der Betreuerhaftung
und bei strafrechtlichen
Ermittlungen. Hier können Sie von meiner mittlerweile 14-jährigen Erfahrung als Berufsbetreuer profitieren. In der bundesweit seltenen Kombination von Fachanwalt für Strafrecht und Berufsbetreuer
biete ich Ihnen eine optimale Vertretung Ihrer Interessen.